SaaSFort
Für Geschäftsführer · §38 BSIG

Belegen Sie Ihre Cybersicherheits-Aufsicht. Quartalsweise.

Nach §38 BSIG ist der Geschäftsführer persönlich verpflichtet, Cybersicherheitsmaßnahmen zu genehmigen, zu beaufsichtigen und zu kontrollieren -- und das im Zeitverlauf zu belegen. SaaSFort verwandelt jeden Scan in einen datierten, sitzungstauglichen Nachweis, dass Sie dies getan haben.

Kein Spam. Eine E-Mail bei Öffnung.

Was das Paket dem Geschäftsführer gibt

  • Datierter Aufsichtsnachweis

    Posture-Grade, Veränderung seit letztem Quartal und erfasste Maßnahmen. Generiert aus einem Scan, den Sie bereits durchführen.

  • Sitzungstauglich formuliert, kein Fachjargon

    Formuliert für die Niederschriften des Aufsichtsorgans, nicht für das Sicherheitsteam. Direkt ins Sitzungspaket einfügen.

  • Regelmäßig konzipiert

    Ein neues Dokument pro Periode, damit Ihr Nachweis kontinuierlicher Aufsicht über die Zeit wächst statt ein Einmaldokument zu bleiben.

  • Getrennt vom externen Prüfer-Paket

    Das Prüfer-Paket ist für den externen Prüfer. Dieses ist für Sie und Ihren D&O-Versicherer, die Personen, die den Geschäftsführer direkt befragen.

SaaSFort erstellt Nachweise Ihrer externen Sicherheitsposture und der von Ihnen erfassten Aufsichtsmaßnahmen. Es handelt sich weder um eine Rechtsberatung noch um eine Erklärung der §38-BSIG-Konformität. Nutzen Sie es als Beitrag zu Ihrer eigenen Aufsicht und Berichterstattung neben Ihren Rechts- und Sicherheitsberatern.

Zuerst Ihre Posture-Note einsehen. Kostenlosen Scan starten →